BEM vernetzt
10.04.2025
Die Ziele des BEM sind die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit. Um diese Ziele zu erreichen fordert der Gesetzgeber in § 167 Abs. 2 SGB IX explizit die Einbindung externer Akteur*innen im Rahmen eines BEM-Verfahrens.
Im „geregelten, kreativen Suchprozess“ nach einer passgenauen individuellen Lösung ist ein regelkonformes BEM oftmals auf unterschiedliche Fachexpertisen angewiesen. Diese finden sich zumeist nicht immer alle im Unternehmen. Über den eigenen Tellerrand hinaus gibt es zahlreiche Stakeholder, die den BEM-Prozess unterstützen können. Zu diesen gehören u.a. die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Krankenkassen und im Falle von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten das Integrationsamt.
Ziel des Seminars ist es, die verschiedenen Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten der einzelnen Akteur*innen umfassend vorzustellen, Zuständigkeiten zu klären und Ihnen so das optimale Handwerkszeug mitzugeben, welches Sie für den sinnvollen Einbezug externer Akteur*innen im BEM benötigen.
Ihr Nutzen
- Mit dem erlernten Wissen über die Leistungen und Zuständigkeiten der in Frage kommenden Kostenträger werden Sie in die Lage versetzt, passgenaue und zielgerichtete Interventionen zu planen.
- Sie gewinnen die Handlungskompetenz, um frühzeitig externe Akteur*innen einzubeziehen, individuell geeignete Maßnahmen einzuleiten und den BEM-Prozess von Anfang an zielorientiert zu gestalten.
Teilnahmegebühren
140,00 € zzgl. MwSt.
Die nächsten Termine:
10.04.2025: online