Qualifizierung zum Arbeitsfähigkeitscoach

Qualifizierung zum zertifizierten Arbeitsfähigkeitscoach

Qualifizierung zum professionellen Fallmanager im BEM mit dem Rahmenkonzept Arbeitsfähigkeitscoaching

19.06.2018 - 22.06.2018 in Berlin (Beginn Grundlagenschulung)
06.11.2018 - 09.11.2018 in Mainz (Beginn Grundlagenschulung)
07.05.2019 - 10.05.2019 in Berlin (Beginn Grundlagenschulung)
22.10.2019 - 25.10.2019 in Mainz (Beginn Grundlagenschulung)

 

Professionelle Fallbegleitung beim BEM: Die Qualifizierung vermittelt Ihnen theoretisches und praktisches Handlungswissen zum gesetzlich vorgeschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

Das BEM ist seit 2004 im § 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich geregelt und muss allen Beschäftigten angeboten werden, die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten länger als sechs Wochen wiederholt oder zusammenhängend arbeitsunfähig waren.

In der Praxis herrscht große Verunsicherung bzgl. der "richtigen" Vorgehensweise beim BEM, da die gesetzliche Grundlage nur Hinweise für den Prozess liefert. Das Arbeitsfähigkeitscoaching schließt diese Lücke. Der Arbeitsfähigkeitscoach (AFCoach) begleitet und unterstützt BEM-Berechtigte bei der Wiedeherstellung, dem Erhalt und der Förderung Ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit.

Seminarbeschreibung Laden Sie sich hier die Seminarbeschreibung mit Anmeldung als PDF herunter.


Den Ablauf der Qualifizierung zum AFCoach können Sie hier einsehen:

ReferentIn

Tobias Reuter ist Diplom-Ökonom und geschäftsführender Gesellschafter der Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH. Er verfügt über viele Jahre Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmen im Bereich Betriebliches Eingliederungsmanagement, sowie der Implementierung des Arbeitsfähigkeitscoachings.

Marianne Giesert Marianne Giesert ist Diplom-Betriebswirtin, Diplom-Sozialökonomin, Supervisorin, Coach und Direktorin der Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH. Sie hat bereits viele Firmen zu den Themen Betriebliches Gesundheits-/Eingliederungsmanagement beraten, sowie zahlreiche Fallarbeiten mit BEM-Berechtigten begleitet.


Inhalte:

  • Ihr BEM im Kontext des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Rechtliche Handlungsgrundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • inner- und außerbetriebliche Akteurinnen und Akteure des BEM
  • betriebliche, außerbetriebliche und individuelle Maßnahmen beim BEM
  • Ablauf des Arbeitsfähigkeitscoachings mit den BEM-Berechtigten
  • Evaluation des BEM
  • Fallbegleitung

 

Ihr Nutzen:

  • Sie erhalten und üben eine erprobte Systematik für das BEM
  • Sie diskutieren gemeinsam mit anderen Expertinnen und Experten Ihre Handlungsmöglichkeiten beim BEM
  • Sie erproben das AFCoaching am konkreten Fall
  • Sie diskutieren Beispiele "guter Praxis" mit anderen Teilnehmenden

 

Zielgruppe:

Die Qualifzierung zum AFCoach ist für alle Personen im Betrieb/ in der Organisation konzipiert, die BEM-Berechtigte bei der Wiederherstellung, dem Erhalt und der Förderung ihrer Arbeitsfähigkeit begleiten und unterstützen wollen. Für die besondere Rolle der AFCoaches sind insbesondere geeignet

  • Betriebsärzte,
  • Disability Manager (CDMP),
  • erfahrenes Personal im Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement/ betrieblicher Gesundheitsförderung,
  • erfahrene Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen,
  • Schwerbehindertenvertretungen,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • interessierte Personen aus anderen Bereichen.

 

Termine Grundlagenschulung

  • 19.-22.06.2018, Berlin (4-tägige Grundlagenschulung);
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Nöldnerstraße 40, 10317 Berlin
  • 06.11.-09.11.2018, Mainz (4-tägige Grundlagenschulung);
    Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH, Fischtorplatz 23, 55116 Mainz
  • 07.-10.05.2019, Berlin (4-tägige Grundlagenschulung);
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Nöldnerstraße 40, 10317 Berlin
  • 22.10.-25.10.2019, Mainz (4-tägige Grundlagenschulung);
    Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH, Fischtorplatz 23, 55116 Mainz


Die Termine für die beiden Reflexionstage (nach ca. 4 bzw. 8 Monaten) sowie für das Kolloqium und die Zertifizierung (nach ca. 1 Jahr) werden gemeinsam vereinbart. Für folgende Termine können Sie sich schon anmelden:

Termine Reflexionstage und Kolloquium:

07.02.2018
12.04.2018
29.08.2018
17.10.2018
05.11.2018
18.02.2019
08.04.2019
04.09.2019
21.10.2019

jeweils in Mainz, Fischtorplatz 23, 55116 Mainz

Teilnahmegebühr:

  • 4-tägige Grundlagenschulung (mit Sprechstunde für die Fallbegleitung):
    1.590,00 € zzgl. MwSt. und 200,00 € Tagungspauschale
  • eintägige Reflexion (nach ca. 4 bzw. 8 Monaten und mit Sprechstunde für die Fallbegleitung):
    jeweils 390,00 € zzgl. MwSt. und 50,00 € Tagungspauschale
  • 1,5 Tage Kolloquium und Zertifzierung (nach ca. 1 Jahr):
    620,00 € zzgl. MwSt. und 85,00 € Tagungspauschale


Die gesamten Gebühren für die 4-tägige Grundlagenveranstaltung, 2 Reflexionstage sowie das 1,5-tägige Kolloquium mit Zertifizierung belaufen sich auf 2.990,00 € zzgl. MwSt. und Tagungsgebühren.

Bei Überweisung des Gesamtbetrages für die komplette Qualifizierung (Grundlagenschulung, Reflexionstage, Kolloquium) vor Beginn der Grundlagenschulung wird ein Nachlass von 10 % gewährt (statt 2.990,00 € nur 2.691,00 € zzgl. MwSt. und Tagungsgebühren).

Für Mitglieder des WAI-Netzwerkes gewähren wir 5% Rabatt.

 

Hinweise für Weiterbildungsstunden bzw. -punkte:

  • CDMP: Anerkennung von 20 Weiterbildungsstunden für den Certified Disability Management Professional (CDMP)

 

Hinweise zur Freistellung und Kostenerstattung:

  • Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertrauensperson: Die Freistellung erfolgt nach den § 37, Abs.6 BetrVG, § 46, Abs.6 BPersVG, § 96 SGB IX und den entsprechenden Paragrafen der Landespersonalvertretungsgesetze. Für die Kostenerstattung ist es erforderlich, die Teilnehmenden durch einen ordentlichen Beschluss zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.
  • BetriebsärztInnen: Die Fortbildung erfolgt nach § 2 Abs.3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
  • Sicherheitsfachkräfte: Die Fortbildung erfolgt nach § 5 Abs.3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
  • Gleichstellungsbeauftragte: Freistellungsmöglichkeiten nach § 10 Abs. 5 BGleiG.

 

Gerne bieten wir Ihnen diese Veranstaltung auch als Inhouseseminar an.

 

Wir sind auch gerne persönlich für Sie da:

Tobias Reuter: tobias.reuter@arbeitsfaehig.com
Marianne Giesert Marianne Giesert: marianne.giesert@arbeitsfaehig.com

 

Information und Anmeldung:

Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung oder melden Sie sich gerne auch per Mail unter gutentag@arbeitsfaehig.com oder telefonisch unter  +49 (0)6131 6039840 oder per Fax unter +49 (0)6131 6039841 an. Bitte verwenden Sie dazu unsere Vorlage Faxanmeldung.

 

Hinweise und Geschäftsbedingungen:

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise und Geschäftsbedingungen zu dieser Veranstaltung.

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